Import Zollabfertigung deutschlandweit
Deutsche Importe 2023
Wann benötige ich eine
Einfuhranmeldung?
Grenzüberschreitender Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union unterliegt keiner zollrechtlichen Abfertigung.
Eine Einfuhranmeldung wird immer dann benötigt, wenn Waren aus Drittländern nach Deutschland transportiert werden. Bei der Abfertigung fallen Zölle und Steuern an, welche abhängig von Art und Menge der Ware sein können. Die Waren werden nach Warennummern (Zolltarifnummern) in verschiedene Warengruppen eintarifiert, wodurch die Höhe der Einfuhrabgaben bestimmt wird.
Die EUSt (Einfuhrumsatzsteuer) beträgt 19% bzw. 7%, wie auch die Umsatzsteuer und ist für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen als Vorsteuer von der Umsatzsteuerschuld abziehbar. Fallen Sie unter die Kleinunternehmerregelung und erheben in Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer oder sind Sie eine Privatperson, ist die EUSt für sie ein Kostenfaktor. Zölle werden in Prozent vom Warenwert (inkl. Frachtanteil) berechnet.
In Ihrem Auftrag übernehmen wir für Sie als Vertreter die Einfuhranmeldung und klären alle Formalitäten mit den Zollbehörden. Der Zoll hat das Recht die Ware zu beschauen sowie bei berechtigtem Zweifel mögliche Warenproben zu entnehmen. Sobald die anfallenden Einfuhrabgaben (Zölle und EUSt) entrichtet wurden, wird die Ware freigegeben und Sie können darüber verfügen.
Ablauf Importabfertigung
Damit Sie sich den Ablauf besser vorstellen können, haben wir ihn grob skizziert. In Einzelfällen kann dieser auch abweichen.
1. Auftragserteilung
2. Vollmacht
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