Import Zollabfertigung deutschlandweit

Beauftragen Sie uns jetzt mit der Abfertigung Ihrer Einfuhrsendung und wir erstellen Ihre Zollanmeldung i. d. R. noch am selben Tag, sodass Sie schnellstmöglich über Ihre Ware verfügen können.

Deutsche Importe 2023

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Millarden Euro

Wann benötige ich eine
Einfuhranmeldung?

Grenzüberschreitender Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union unterliegt keiner zollrechtlichen Abfertigung.

Eine Einfuhranmeldung wird immer dann benötigt, wenn Waren aus Drittländern nach Deutschland transportiert werden. Bei der Abfertigung fallen Zölle und Steuern an, welche abhängig von Art und Menge der Ware sein können. Die Waren werden nach Warennummern (Zolltarifnummern) in verschiedene Warengruppen eintarifiert, wodurch die Höhe der Einfuhrabgaben bestimmt wird.

Die EUSt (Einfuhrumsatzsteuer) beträgt 19% bzw. 7%, wie auch die Umsatzsteuer und ist für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen als Vorsteuer von der Umsatzsteuerschuld abziehbar. Fallen Sie unter die Kleinunternehmerregelung und erheben in Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer oder sind Sie eine Privatperson, ist die EUSt für sie ein Kostenfaktor. Zölle werden in Prozent vom Warenwert (inkl. Frachtanteil) berechnet.

In Ihrem Auftrag übernehmen wir für Sie als Vertreter die Einfuhranmeldung und klären alle Formalitäten mit den Zollbehörden. Der Zoll hat das Recht die Ware zu beschauen sowie bei berechtigtem Zweifel mögliche Warenproben zu entnehmen. Sobald die anfallenden Einfuhrabgaben (Zölle und EUSt) entrichtet wurden, wird die Ware freigegeben und Sie können darüber verfügen. 

Ablauf Importabfertigung

Damit Sie sich den Ablauf besser vorstellen können, haben wir ihn grob skizziert. In Einzelfällen kann dieser auch abweichen.

1. Auftragserteilung

Mit Ihrem Auftrag zusammen übermitteln Sie uns die relevanten Dokumente zu Ihrer Einfuhrsendung.

2. Vollmacht

Sie erhalten unsere Vertretungsvollmacht, die Sie uns gestempelt und unterschrieben per
E-Mail zurückschicken.

3. Dokumentenprüfung

Wir prüfen Ihre Dokumente und Angaben auf Vollständigkeit und nehmen ggf. Kontakt mit Ihnen auf.

4. Zolltarifnummer

Bei Bedarf Ermittlung der Warennummer, Zolltarifnummer oder auch HS-Code genannt.

5. Überprüfung Zoll

Das zuständige Zollamt prüft die Anmeldung sowie die Unterlagen und ordnet ggf. eine Beschau der Ware an.

6. Überlassung / Freigabe

Der Zoll stellt den Steuerbescheid aus. Nachdem Sie die anfallenden Einfuhrabgaben (Zölle & EUSt) entrichtet haben, wird die Ware freigegeben.

Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und A.TR.

Gerne beraten wir Sie auch zu dem Thema Präferenznachweise und die Vorteile für Sie und Ihre Kunden. Auf Wunsch können wir Ursprungszeugnisse und Warenverkehrsbescheinigungen auch in Ihrem Auftrag ausstellen und abfertigen.
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