Export Zollabfertigung deutschlandweit
Beauftragen Sie uns jetzt mit der Abfertigung Ihrer Exportsendung und wir erstellen Ihre Ausfuhranmeldung i. d. R. noch am selben Tag, sodass Sie schnellstmöglich Ihre Ware auf den Weg bringen können.
Deutsche Exporte 2023
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Millarden Euro
Wann benötige ich eine
Ausfuhranmeldung?
Eine Ausfuhranmeldung muss immer dann erstellt werden, wenn Sie Waren in Länder außerhalb der EU (Drittländer) verkaufen bzw. transportieren und der Warenwert mindestens 1.000 EUR oder das Gewicht 1.000 kg beträgt.
Als Vertreter übernehmen wir in Ihrem Auftrag die Ausfuhranmeldung und melden Ihre Waren bei dem für Sie zuständigen Zollamt an. Die korrekte Ausfuhrzollstelle ist immer abhängig von dem Ort an dem sich die Ware befindet. Grundsätzlich kann die Ware am Amtsplatz oder außerhalb gestellt werden. Außerhalb bedeutet für Sie keine Fahrt mit der Ware zum Zollamt. Jedoch muss man bei der Gestellung außerhalb des Amtsplatzes einen Gestellungszeitraum angeben. In diesem Zeitraum hat der Zoll die Möglichkeit rauszukommen und die Ware zu beschauen. Diese Amtshandlung ist gem. der ZollKostV. kostenpflichtig. Eine Warenbeschau kann ebenfalls auch bei einer Gestellung am Amtsplatz erfolgen. Wann in welchen Fällen beschaut wird, ist Ermessenssache des Zolls und erfolgt stichprobenartig.
Nach Überlassung der Anmeldung erhalten Sie das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) von uns. Dieses begleitet die Ware bis zur Ausgangszollstelle an der letzten EU-Außengrenze. Nach der Abfertigung dort erhalten Sie den Ausgangsvermerk (AVM) als Nachweis für Umsatzssteuerzwecke.
Als Vertreter übernehmen wir in Ihrem Auftrag die Ausfuhranmeldung und melden Ihre Waren bei dem für Sie zuständigen Zollamt an. Die korrekte Ausfuhrzollstelle ist immer abhängig von dem Ort an dem sich die Ware befindet. Grundsätzlich kann die Ware am Amtsplatz oder außerhalb gestellt werden. Außerhalb bedeutet für Sie keine Fahrt mit der Ware zum Zollamt. Jedoch muss man bei der Gestellung außerhalb des Amtsplatzes einen Gestellungszeitraum angeben. In diesem Zeitraum hat der Zoll die Möglichkeit rauszukommen und die Ware zu beschauen. Diese Amtshandlung ist gem. der ZollKostV. kostenpflichtig. Eine Warenbeschau kann ebenfalls auch bei einer Gestellung am Amtsplatz erfolgen. Wann in welchen Fällen beschaut wird, ist Ermessenssache des Zolls und erfolgt stichprobenartig.
Nach Überlassung der Anmeldung erhalten Sie das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) von uns. Dieses begleitet die Ware bis zur Ausgangszollstelle an der letzten EU-Außengrenze. Nach der Abfertigung dort erhalten Sie den Ausgangsvermerk (AVM) als Nachweis für Umsatzssteuerzwecke.
Warenwert
ab 1.000 EUR
Gewicht
ab 1.000 kg
Ablauf Exportabfertigung
Damit Sie sich den Ablauf besser vorstellen können, haben wir ihn grob skizziert. In Einzelfällen kann dieser auch abweichen.
1. Auftragserteilung
Mit Ihrem Auftrag zusammen übermitteln Sie uns die relevanten Dokumente zu Ihrer Ausfuhrsendung.
2. Vollmacht
Sie erhalten unsere Vertretungsvollmacht, die Sie uns gestempelt und unterschrieben per
E-Mail zurückschicken.
E-Mail zurückschicken.
3. Dokumentenprüfung
Wir prüfen Ihre Dokumente und Angaben auf Vollständigkeit und nehmen ggf. Kontakt mit Ihnen auf.
4. Zolltarifnummer
Bei Bedarf Ermittlung der Warennummer, Zolltarifnummer oder auch HS-Code genannt.
5. Überprüfung Zoll
Prüfung der Anmeldung sowie Unterlagen und evtl. Beschau der Ware. Danach erhalten Sie das Ausfuhrbegleitdokument (ABD).
6. Grenzabfertigung
Die Ware wird beim Verlassen von Deutschland bzw. der EU an der letzten Grenze abgefertigt und der Ausgangsvermerk (AVM) wird erstellt.
Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und A.TR.
Gerne beraten wir Sie auch zu dem Thema Präferenznachweise und die Vorteile für Sie und Ihre Kunden. Auf Wunsch können wir Ursprungszeugnisse und Warenverkehrsbescheinigungen auch in Ihrem Auftrag ausstellen und abfertigen.